AGB
Falcon Crest air & sound (s.l.) Fotoflug – und Filmvertonungsgesellschaft mbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB
I). Allgemeines
II). Urheberrecht ,Copyright
III). Vergütung, Eigentumsvorbehalt
IV). Leistungsstörung, Ausfallhonorar
V). Digitale Fotografie
VI). Bildbearbeitung
VII). Nutzung und Verbreitung
VIII). Unerlaubte Nutzung
X). Auftragsarbeiten
XI). Schlussbestimmungen
I Allgemeines
1.Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Falcon Crest GmbH erteilten Aufträge. Sie gelten als
vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Luftbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Falcon Crest GmbH hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt worden sind oder vorliegen. ( Negative, Dia-
Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos mit Soundtracks usw.)
II Urheberrecht
1.Der Falcon Crest GmbH steht das Urheberrecht an den Luftbildern & Soundtracks für Videos nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetztes zu.
2. Die von Falcon Crest GmbH hergestellten Luftbilder sind grundsätzlich Eigentum der Falcon Crest GmbH und nur für
den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber erhält
lediglich die Nutzungsrechte an den Luftbildern, Luftbildvideos & Soundtracks.
3. Überträgt die Falcon Crest GmbH Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages.
5. Der Besteller eines Bildes im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, das Luftbild zu vervielfältigen und zu
verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich
abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Luftbildaufnahmen ist der Name www.falconcrest.com sofern nichts anderes
vereinbart wurde, an geeigneter Stelle zu nennen.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Falcon Crest GmbH zum
Schadensersatz.
7. Die Originale der Luftbilder verbleiben bei der Falcon Crest GmbH. Eine Herausgabe der Originale
an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III Vergütung, Eigentumsvorbehalt
2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug
wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder
gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Der Falcon Crest GmbH bleibt vorbehalten, den
Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben das gelieferte Luftbildmaterial Eigentum
der Falcon Crest GmbH, ebenfalls gilt das Nutzungsrecht, wenn nichts anderes vereinbart wurde,
bis zur restlosen Zahlung als nicht erteilt.
IV Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt die Falcon Crest GmbH dem Auftraggeber mehrere Luftbilder zu Auswahl, hat der
Auftraggeber die nicht ausgewählten Luftbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit
vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Luftbilder
kann die Falcon Crest GmbH, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat,
Bezahlung verlangen.
V Digitale Fotografie
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung Falcon Crest GmbH auf
Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Falcon Crest GmbH.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn
dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
VI Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Luftbildern der Falcon Crest GmbH und Ihre Vervielfältigung und Verbreitung,
analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Falcon Crest GmbH. Entsteht durch Foto-
Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses zu
kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im
Sinne des § 8 UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Luftbilder der Falcon Crest GmbH digital so zu speichern und zu
kopieren, dass der Name www.falconcrest.com mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art der
Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei
jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Falcon Crest GmbH als Urheber der Bilder klar
und eindeutig identifizierbar ist.
VII Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Luftbildern der Falcon Crest GmbH im Internet und in Intranets, in Online-
Datenbanken, in elektronischen Archiven, Zeitungen, Zeitschriften, Büchern , Plakaten oder Poster -die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt
sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung
zwischen der Falcon Crest GmbH und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Luftbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Falcon Crest GmbH.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Falcon Crest GmbH auf
elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Falcon Crest GmbH.
4. Hat die Falcon Crest GmbH dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Falcon Crest GmbH verändert werden.
IX Unerlaubte Nutzung
1. Für die unerlaubte Nutzung von Luftbildern steht der Falcon Crest GmbH das achtfache des
üblichen Grundhonorars zu, ohne dass der Nutzer durch dessen Bezahlung ein Nutzungsrecht erhält.
2. Das übliche Grundhonorar ist das Honorar, das für die jeweilige Nutzungsart zu zahlen wäre. Dabei wird
jeweils die einmalige Nutzung für eine Nutzungsdauer von einem Tag zugrunde gelegt.
X Auftragsarbeiten
1 Die Punkte I bis X der ABG gelten, soweit anwendbar, für alle Auftragsarbeiten. Die folgenden Bedingungen
ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind gültig für jegliche Art von Auftragsarbeiten.
2. Nutzung
Durch die Zahlung des vereinbarten Honorars und der angefallenen Nebenkosten erwirbt der Auftraggeber das
einfache und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht für den Gebrauch an den Luftbildern. Die Originale bleiben
Eigentum der Falcon Crest GmbH, werden jedoch dem Auftraggeber, wenn zur Nutzung erforderlich,
überlassen.
3. Rücktrittskosten
Bei Rücktritt vom erteilten Auftrag durch den Auftraggeber, der nicht durch das Verschulden der Falcon Crest GmbH
ausgelöst ist, wird eine Rücktrittszahlung in Höhe von 20 % für bereits im Vorfeld geleistete
Arbeiten ( Planungs- Vorbereitungsarbeiten – Genehmigungen oder Flüge , sowie Musikproduktionen für Videos) fällig..
4. Lieferung
Die Luftbilder werden je nach Vereinbarung als Papierabzug oder als jpg-Dateien auf einer CD-Rom geliefert.
5. Bei der Veröffentlichung der Luftbilder ist der Name www.falconcrest.com an geeigneter Stelle zu
nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Falcon Crest GmbH zum
Schadensersatz.
XI Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Falcon Crest GmbH,
wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts , so ist der Geschäftssitz der Falcon Crest GmbH als Gerichtsstand vereinbart